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JÜRGEN SCHALLER - COMPETENCE IN PAD PRINTING
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I. Allgemeines
Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen
1 . Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und angenommenen Aufträge.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung,
um rechtswirksam zu werden.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, einen Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
3. Lieferung:
Alle Lieferungen von der JSKTD GmbH werden schnellstmöglich durchgeführt. Erfolgt eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen, mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
4. Lieferung und Gewährleistung von gebrauchten Maschinen / Geräten:
Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Benötigtes Zubehör wird , soweit im Angebot vermerkt, mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäß angenommen und genehmigt ( außer im Angebot ist die Gewährleistung gesondert angegeben ). Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Später erhobene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen wie Zahnrädern, Büchsen, Hebeln, Lager, Sensoren usw. wird keine Gewähr übernommen. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versandes. Für Transportschäden haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware die Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Bei Verzögerung des Versands aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Umdisposition unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreiten der Lieferzeit sind gegen uns ausgeschlossen. Lieferungen von gebrauchten Maschinen / Geräten ( falls nicht gesondert vereinbart ), sind immer ab Standort und gehen zu Lasten des Käufers. Gebrauchte Maschinen / Geräte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Versicherung, Verpackung, Verladung, Zollpapiere werden gesondert berechnet. Die JSKTD GmbH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden durch Transport, Ausbringung, Einbringung oder Be- und Entladung von Gegenständen. Die JSKTD GmbH liefert ausschließlich in NICHT-EMBARGOLÄNDER außer Vorlage einer staatlichen Genehmigung. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Lieferung nur nach vollständiger Bezahlung in Bar oder per Banküberweisung zuzüglich der dadurch entstandenen Bankgebühren, nach Gutschrift auf einer unserer Konten, Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert.
Jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen
5. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung:
Beanstandungen sind unverzüglich nach Wareneingang per Einschreibebrief geltend zu machen. Der Käufer hat den Nachweis für seine Beanstandung zu erbringen. Das Recht auf Nachbesserung behalten wir uns vor. Mangelhafte Ware ist zu unserer Verfügung zu halten. Bei anerkannter Mängelrüge steht uns die zwischen Ersatzlieferung und Rückerstattung des Kaufpreises zu. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit endgültig fehl, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zusicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet, keine erfolgt. Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässig beschränkt, es sei denn, dass es sich um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, wegen Arglist, Rechtsmängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz. Darüber hinausgehende Ansprüche aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6. Zahlung:
Die Zahlung des Kaufpreises hat nach unseren auf der Rechnung angegebenen Konditionen zu erfolgen. Alle Preise sind exklusive MWST. Schecks werden nur unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung der Zahlung. Bei Auftragsrücktritt, (geltend auch für neue u. gebrauchte Maschinen / Geräte / Teile), wird eine Abstandszahlung in Höhe von 10% des Netto-Verkaufspreises fällig.
7. Zahlung von gebrauchten Waren, Maschinen, Geräten:
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Netto-Verkaufspreises in Bar oder als Überweisung fällig ( es sei denn, dass im Vertrag andere Modalitäten schriftlich vereinbart wurden ). Wird die anbezahlte Ware/Geräte/Teile nicht innerhalb von 1 Monat oder 30 Kalendertage vollständig bezahlt und abgeholt, verfällt die Anzahlung und wird mit den dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten verrechnet. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Abzug, zuzüglich der z.Zt. geltenden MWST und sind vor Verladung der Maschinen sofort zu bezahlen. Bei Auslandslieferung über eine in Deutschland ansässige Spedition wird die Ges. MWST nicht berechnet. Bei Selbstabholung ist der volle MWST-Betrag zum Kaufpreis zu zurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt stets unser Eigentum, solange die JSKTD GmbH noch Forderungen aus laufenden Geschäftsverbindungen gegen den Käufer hat. Wurde die Ware bereits in Gebrauch genommen und kann nicht mehr zum vollen Neuwert realisiert werden, so haftet der Käufer für die Wertminderung, auch bei gebrauchten Maschinen oder Geräten. Veräussert der Kunde die gelieferte Ware, so tritt er gleichzeitig bis zur völligen Tilgung seiner Schuld die Ihm gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen an uns ab. Ohne unsere Zustimmung darf unbezahlte Ware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Verpflichtungen ist in jedem Falle Stuttgart. Alle Beziehungen zwischen unseren Käufern und uns unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der Lieferbedingungen durch richterliche Entscheidung unwirksam werden, so behalten die übrigen Punkte ihre volle Gültigkeit.